Der Greifswalder FC veranstaltete am 17.06.2020 eine außerordentliche Mitgliederversammlung, an der 60 stimmberechtigte Vereinsmitglieder teilnahmen. Grund für die außerordentliche Versammlung waren zwei Satzungsänderungen. Die Veranstaltung war schnell vorüber, weil die Themen im Vorfeld offen kommuniziert wurden und alle Mitglieder über die Gedanken des Vorstandes informiert waren. Beide Änderungen wurden einstimmig abgesegnet und können nun in die Satzung mit aufgenommen werden.
Zum einen sollte es möglich gemacht werden, eine Tochtergesellschaft zu gründen. Hintergrund dieser Satzungsänderung ist, dass geplant ist, die Vereinsstrukturen zu änder, um einerseits den Nachwuchsbereich vor dem kostenintensiven Bereich des Spielbetriebs der ersten Mannschaft abzutrennen und andererseits zusätzliche finanzielle Mittel einzuwerben zu können. Mit dieser nunmehr beschlossenen Satzungsänderung ist es dem Verein möglich, an einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft zu beteiligen und gleichzeitig den Anforderungen des DFB gerecht zu werden.
Mit der zweiten Satzungsänderung wurde nur einen Zusatz in die Satzung aufgenommen, wonach der geschäftsführende Vorstand von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit wurde. Allein aus Praktikabilitätsgründen musste der Zusatz in die Satzung mit aufgenommen werden. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich damit in die Lage, Verhandlungen und Verträge mit einer möglichen ausgegliederten Kapitalgesellschaft zu führen bzw. zu schließen.