Stadionordnung

Eigentümer der Sportanlage: Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Stätten und Anlagen des Stadions/ Platzes. Ausgenommen hiervon sind Räume, die nicht öffentlich zugänglich sind (Fläche mit Baumbestand).

Öffnungszeiten

Das Stadion ist wochentags während des Sommerbelegungsplanes (in der Regel vom 22.03. bis 08.10.) von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr und am Wochenende von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr und während des Winterbelegungsplanes (in der Regel vom 11.10. bis 18.03.) wochentags von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr und am Wochenende von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Bei Veranstaltungen kann auf Antrag davon abgewichen werden.

Nutzende

  • Die auf dem Gelände befindlichen Plätze und sonstigen Sportanlagen (außer Skateranlage) stehen vorzugsweise Vereinen und Schulen zur Nutzung entsprechend dem Belegungsplan zur Verfügung.
  • Außerhalb des Belegungsplans können Bürger/innen die Anlagen (Ost- und Jugendplatz, Mittelplatz und die 400m Rundlaufbahn) nutzen. Der Hauptplatz sowie der Westplatz (Rasenplatz) sind dem Vereinssport vorbehalten. Die Skateranlage steht ganztägig Bürger/innen während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Belegung

  • Die Belegung und Platzvergabe erfolgt durch das Immobilienverwaltungsamt, Abt. Gebäudemanagement (vertreten durch den Objektleiter des Stadions).

Verhalten auf der Platzanlage

  • Innerhalb der gesamten Stadionanlage hat sich jede/r Besucher/in so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert, diskriminiert oder belästigt wird. Den Anordnungen der Platzwarte ist Folge zu leisten. Alle Auf- und Abgänge sind freizuhalten.
  • Auf Anweisung der Polizei oder des Ordnungsdienstes sind die Besucher/innen verpflichtet, andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen.

Verbote

Innerhalb der Platzanlage/ des Stadions ist das Mitführen von nachstehenden Gegenständen, Substanzen etc. verboten:

  • rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes, sexistisches sowie rechts- und linksradikales Propagandamaterial.
  • Gegenstände, die dazu bestimmt sind, u. a. das Gesicht zu verdecken, um damit die Feststellung der Identität einer Person zu verhindern.
  • Für alle Zuschauer gilt Vermummungs- und Uniformverbot!
  • politische und religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter.
  • Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen.
  • Drogen, alkoholische Getränke aller Art sowie Flaschen, Becher, Krüge und Dosen aus hartem, zerbrechlichem oder zersplitterndem Material.
  • Feuerwerkskörper, Schwarzpulver, Leuchtkugeln und sonstige Pyrotechnik.
  • Fahnen- und Transparentstangen, die länger als 1,50 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter ist.

Des Weiteren wird untersagt:

  • Die Spielfelder sowie die Rasenplätze außerhalb der Öffnungszeiten zu betreten.
  • In Umkleide-, Sanitär- und Gaststättenräumen zu rauchen.
  • Ohne Erlaubnis Waren zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.
  • Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und durch Wegwerfen von Sachen und Gegenständen die Anlage zu verunreinigen.
  • Während der Veranstaltung Trillerpfeifen zu benutzen.
  • Laserpointer zu benutzen.
  • Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind, zu betreten und Einrichtungen wie Zäune, Fassaden, Mauern, Umfriedung der Spielfläche, Absperrungen, Bäume, Masten etc. zu besteigen oder zu übersteigen.
  • Tiere aller Art mitzuführen.
  • Mit Gegenständen aller Art zu werfen.
  • bauliche Einrichtungen/ Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
  • das Befahren der Anlage mit Kfz und Fahrrädern (ausgenommen Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Rollstühle). Fahrräder sind in die vorgesehenen Ständer abzustellen.

Haftung

  • Das Betreten und Benutzen aller Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden wird nicht gehaftet.
  • Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Veranstaltungsleiter zu melden.
  • Für fahrlässige und vorsätzliche Störungen haftet der/die Verursacher/in.

Hausrecht

  • Die Platzwarte üben das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, Anweisungen zu erteilen und Platzverbote (auch dauerhaft) bei Zuwiderhandlungen nach Pkt. 5 und Pkt. 6 auszusprechen.
  • Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, kann Anzeige erstattet werden.
  • Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und, soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht mehr benötigt werden, nach Wegfall der Gründe für die Sicherstellung zurückgegeben.

Der Oberbürgermeister