Während der Corona Zeit beachten Sie bitte die Hygenie-Vorschriften des Greifswalder FC
I. Jeder Besucher des Stadions hat sich bei Veranstaltungen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder belästigt wird.
II.Es ist untersagt,
- Bereiche zu betreten, die nicht für Besucher zugelassen sind;
- Gegenstände jeglicher Art auf die Sportfläche oder in Zuschauerbereiche zu werfen bzw. Feuerwerkskörper abzubrennen;
- Fassaden, Zäune, Mauern, Mauerbrüstungen, Umfriedungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art, Dächer sowie Pflanzenflächen zu betreten, zu be- übersteigen;
- Bauliche Anlagen, Wege oder sonstige Flächen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
- Hieb-, Stoß-, Schuss- oder Stichwaffen aller Art mitzuführen oder zu gebrauchen;
- sperrige Gegenstände, wie z.B. Leitern, Hocker, Kisten und dgl. mitzuführen; Fahnenstangen durfen nur aus Holz und nicht länger als 1,50m sein;
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen mitzubringen oder zu gebrauchen;
- Tiere mitzuführen, soweit dies nicht aus dienstlichen oder besonderen Gründen notwendig ist;
- im Stadion radzufahren, Räder außerhalb der dafür vorgesehenden Ständer abzustellen;
- außerhalb der Toilettenanlagen die Notdurft zu verrichten oder die Stadionanlagen in anderer Weise, insbesondere aber durch das Wegwerfen von Gegenständen zu verunreinigen;
III: Besuchern, die deutlich erkennbar angetrunken sind, ist der Zutritt oder Aufenthalt im Stadion untersagt.
IV. Verstöße gegen die Stadionordnung werden mit einer Geldbuße geahndet
